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    Weitere Informationen zum Verkauf eines Waldes

Weitere Informationen zum Verkauf von Wald:

Der Wald in Deutschland umfasst mit 11,4 Millionen Hektar 32 Prozent der Gesamtfläche des Landes. In den deutschen Wäldern wachsen rund 90 Milliarden junge und alte Bäume mit einem Holzvorrat von insgesamt 3,7 Milliarden Festmeter (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Wald_in_Deutschland).

Die Definition des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) für Wald lautet: „Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Fläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.“

Laut den Ergebnissen der Dritten Bundeswaldinventur (2012) sind in Deutschland mit 11.419.124 Hektar 32,0 Prozent der Landesfläche mit Wald bestockt. Davon sind 11.054.162 Hektar Holzboden und 364.962 Hektar Nichtholzboden. Die deutsche Waldfläche hat von 2002 bis 2012 um insgesamt 49.597 Hektar oder 0,4 Prozent zugenommen. In diesem Zeitraum ist auf rund 108.000 Hektar neuer Wald entstanden und rund 58.000 Hektar bisherige Waldfläche wurden anderweitig genutzt.

Das Bundesland mit der größten Waldfläche ist Bayern mit 2,6 Millionen Hektar Wald. Den größten Bewaldungsanteil an der Landesfläche haben Hessen und Rheinland-Pfalz: in beiden Ländern sind 42,3 Prozent bewaldet.

Was zeichnet den Forstbestand aus?

Grundsätzlich ist auch bei der Waldbewertung vorrangig von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auszugehen, die allerdings vielfach nur schwer ermittelbar sein werden, so dass auf Ersatzwerte zurückgegriffen werden muss. Der Ersatzwert wird sich im Allgemeinen am Sachwert (Summe aus Boden- und Bestockungswert) und am Ertragswert orientieren. Der Ertragswert sollte in die Wertermittlung ab einer Fläche von 20 ha einbezogen werden und umso stärker gewichtet werden, je größer die zu bewertende Forstfläche ist. Bei der Bewertung von Forstbetrieben über 100 ha kann der Ertragswert auch gleich oder stärker gewichtet werden als der Sachwert. Um eine Überbewertung auszuschließen, kann auch ausschließlich nach dem Ertragswert bewertet werden. Zur Ermittlung des Sachwertes des Bestandes, der im Wesentlichen von der Baumartenzusammensetzung, deren Zuwachs und deren Altersklassenausstattung geprägt wird, empfiehlt sich die Heranziehung von Forstsachverständigen, die im Rahmen eines Forstbetriebswerkes alle wertbestimmenden Faktoren gewichten.

In Deutschland gibt es rund 2 Millionen Waldbesitzer.  Zu den Waldbesitzern zählen neben den Waldeigentümern auch Nutzungsberechtigte, sofern sie unmittelbare Besitzer des Waldes sind. Die Waldeigentumsarten sind nach § 3 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) wie folgt definiert:

Staatswald: Wald im Alleineigentum des Bundes, eines Landes oder einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts sowie Wald im Miteigentum eines Landes, soweit er nach landesrechtlichen Vorschriften als Staatswald angesehen wird.

Körperschaftswald: Wald im Alleineigentum der Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ausgenommen ist der Wald von Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen, sowie von Realverbänden, Hauberggenossenschaften, Markgenossenschaften, Gehöferschaften und ähnlichen Gemeinschaften (Gemeinschaftsforsten), soweit er nicht nach landesrechtlichen Vorschriften als Körperschaftswald angesehen wird.

Privatwald: Wald, der weder Staats- noch Körperschaftswald ist.

Nach den Erhebungen der Bundeswaldinventur sind 48,0 Prozent der deutschen Waldfläche Privatwald, 29,0 Prozent Staatswald der Länder, 19,4 Prozent Körperschaftswald und 3,5 Prozent Staatswald des Bundes (Bundeswald). Das Bundesland mit dem größten Privatwaldanteil ist Nordrhein-Westfalen mit 66,8 Prozent. Mit 46,1 Prozent weist Rheinland-Pfalz den höchsten Anteil an Körperschaftswäldern auf. Der Staatswald dominiert mit 50,1 Prozent Flächenanteil in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie die genannten Besitzgruppen, so lassen sich auch die potentiellen Käufergruppen kurz umreißen: Einen Schwerpunkt stellen sicherlich die erweiterungswilligen Forstbetriebe/Forstwirte dar, ebenso alte Familiendynastien, die seit Jahrhunderten in Forst investieren. Die Vermehrung des Familienbesitzes wird von Generation zu Generation weitergeführt.

Zu den Forstkäufern zählen zu einem nicht unbedeutenden Anteil auch diejenigen Privatleute, die ihr individuell gewachsenes Vermögen ohne familiären oder beruflichen Hintergrund in Grund und Boden langfristig anlegen und bewirtschaften lassen wollen (Investoren).

Nicht selten handelt es sich bei einem großen Verkaufsobjekt um „nur Forst.“ Oftmals gilt es, den Wert landwirtschaftlicher Flächen und ggfls. einer Eigenjagd mit in die Wertermittlung einzubeziehen. Um unsere Verkäufer vom Zeitpunkt der Verkaufsentscheidung bis hin zum Vertragsabschluss optimal begleiten zu können, stehen wir Ihnen mit unserem umfangreichen Methodenwissen auf allen Gebieten der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung. Durch die Marktpräsenz von Agrarboden in ganz Deutschland, sind wir in der Lage einen methodisch ermittelten Wert anhand aktueller Marktgegebenheiten zu verifizieren bzw. anzupassen. Mit der professionellen Datenaufbereitung, einer marktgerechten Kaufpreisermittlung und nicht zuletzt der langjährigen Erfahrung wird eine wichtige Voraussetzung für einen optimalen Verkauf geschaffen.

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