• Eigenjagd verkaufen

    Weitere Informationen zum Verkauf einer Eigenjagd

Weitere Informationen zum Verkauf einer Eigenjagd:

Was auch immer der Auslöser für die Verkaufsbereitschaft einer Eigenjagd darstellt – für den Käufer ist es in jedem Fall auch eine emotionale Kaufentscheidung. So ist die Käufergruppe des vermögenden Jägers, der seine Passion mit einer sinnvollen Investition kombinieren möchte, zweifelsohne die am häufigsten vertretene Käuferschicht. Selbstverständlich sind auch Forstinvestoren anzutreffen, die aus alter Familientradition seit Jahrhunderten in Forst investieren und der Jagdpassion verfallen sind.

Wertbestimmende Faktoren für die Eigenjagd sind zunächst deren Größe. Zunächst muss man dazu wissen, dass das Bestehen bzw. auch das Entstehen einer Eigenjagd eine Mindestgröße an arrondierter Fläche voraussetzt. Diese beträgt in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen mindestens 75 Hektar jagdbare Fläche.

Zwei Ausnahmen bestehen in den Bundesländern Bayern und Brandenburg:

  • Bayern: Die Eigenjagdgröße beträgt 81,755 Hektar.
  • Brandenburg: Die Eigenjagdgröße beträgt 150 Hektar. Auf einen Antrag hin kann die zuständige untere Jagdbehörde die Entstehung auch kleinerer, bis auf 75 Hektar reduzierte Eigenjagdbezirke genehmigen, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 LJG Brandenburg vorliegen. Das Gesetz verlangt, dass nicht wesentliche Belange der Hege und Jagd entgegenstehen. Hierzu existiert eine Rechtsverordnung vom 02.04.2004, wonach zur Herstellung eines Zusammenhanges Grundflächen zusätzlich eine Verbindung von 100 m Breite haben müssen. Flächen, die ihrer äußeren Gestaltung langgezogene, schmale Streifen bilden, müssen eine Mindestbreite von 300 m haben.

Zudem gibt es Besonderheiten der Jagdgesetzgebung der einzelnen Bundesländer, die somit in Länderhoheit Einfluss auf das jagdbare Wild und deren Jagdzeiten nehmen. Im §2 des Bundesjagdgesetzes werden wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, als Wild definiert. Es sind Jagdzeiten und Schonzeiten festgelegt. Die Jagdzeiten sind keine zwingende Einrichtung, sondern können in den Landesjagdgesetzen unterschiedlich festgelegt sein. Es gibt Wildarten, die ganzjährig geschont sind und demzufolge nicht bejagt werden dürfen. Sie sind aber durch das Jagdgesetz der Obhut und der Sorge für ihre Wohlfahrt dem Jagdausübungsberechtigten unterstellt (Hegeverpflichtung nach § 1 Abs. 1 BJagdG) und werden so zwingend durch den Jagdausübungsberechtigten geschützt.

Auch das natürliche Wildvorkommen, mitbestimmt durch die Landschaftsstruktur, nimmt somit direkt Einfluss auf den Wert der Eigenjagd. Der Hochwildjäger bevorzugt einen Forst mit Rot- und Damwildkerngebiet, der passionierte Niederwildjäger wird sich für ein offenes Niederwildrevier mit Rehwild, Hasen und Flugwild entscheiden.

Den Wert der Eigenjagd , einschl. deren emotionalen Wert und gleichzeitig den land- und forstwirtschaftlichen Wert der Eigenjagd zu erfassen, ist eine komplexe Herausforderung. Vielerlei Aspekte müssen Berücksichtigung finden:

  • die Lage des Objekts
  • Bodenwert (ohne Aufwuchs)
  • Bestandeswert (mit Aufwuchs) – in Kombination aus Substanzwert (Einzel-/Sachwert) und Waldrentierungswert (Ertragswert)
  • Wert vorhandener Agrarflächen

  • Jagdwert (Wildvorkommen, Verpachtungssituation, etc.)
  • bei Gebäuden zusätzliche Sachwertermittlung inkl. Inventar
  • aktuelle Marktsituation

Hilfestellung in derartigen Bewertungsfragen geben Forsteinrichtungswerke, Bodenrichtwerte, aktuelle Preise in der Holzvermarktung, mögliche Pachtverträge und -erträge, Abschusspläne und nicht zuletzt die weitreichende Erfahrung und Kaufpreissammlungen erfahrener Land- und Forstvermittler.

Nicht selten handelt es sich bei einem großen Verkaufsobjekt um „nur Forst.“ Oftmals gilt es, den Wert landwirtschaftlicher Flächen und ggfls. einer Eigenjagd mit in die Wertermittlung einzubeziehen. Um unsere Verkäufer vom Zeitpunkt der Verkaufsentscheidung bis hin zum Vertragsabschluss optimal begleiten zu können, stehen wir Ihnen mit unserem umfangreichen Methodenwissen auf allen Gebieten der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung. Durch die Marktpräsenz von Agrarboden in ganz Deutschland, sind wir in der Lage einen methodisch ermittelten Wert anhand aktueller Marktgegebenheiten zu verifizieren bzw. anzupassen. Mit der professionellen Datenaufbereitung, einer marktgerechten Kaufpreisermittlung und nicht zuletzt der langjährigen Erfahrung wird eine wichtige Voraussetzung für einen optimalen Verkauf geschaffen.

Haben Sie noch Fragen?