• Eigenjagd kaufen

    Unsere Vorgehensweise bei der Suche

Eigenjagd kaufen

Unsere Vorgehensweise bei der Suche nach einer Eigenjagd beginnt immer mit einer genauen Bedarfsanalyse, aufgrund derer wir Ihnen passende Objekte aus unserem Angebotsportfolio vorstellen bzw. auch gezielt für Sie Eigenjagdbesitzer ansprechen. Sobald ein interessantes Objekt identifiziert wurde, stellen wir Ihnen entsprechende Detailinformationen zur Verfügung und organisieren einen Vor-Ort-Termin. Auch im weiteren Prozess begleiten wir Sie intensiv. 

Welche für mich entscheidenden Aspekte werden auf der Suche nach einer Eigenjagd von Agrarboden geprüft?

Ihr Ansprechpartner bei Agrarboden analysiert gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Gegebenheiten. Wir berücksichtigen insbesondere Ihre jagdlichen Anforderungen hinsichtlich Reviergröße und -beschaffenheit sowie vorkommenden Wildarten. Auch prüfen wir gerne forstliche Aspekte sowie auf Wunsch alle betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte.

Wie geht es weiter? Bekomme ich schnell einen aktuellen Marktüberblick durch Agrarboden?

Nach der genauen Bedarfsanalyse suchen wir zunächst in unserem aktuellen Angebotsportfolio nach der passenden Jagd für Sie. Sie erhalten dabei exklusiven Zugang zu allen attraktiven Verkaufsobjekten bei Agrarboden und werden sofort informiert, sobald neue hinzukommen.

 

Kommt eine Eigenjagd nach Prüfung aller Details für Sie in Frage, organisiert Ihr Ansprechpartner bei Agrarboden einen Besichtigungstermin, zu dem wir Sie selbstverständlich begleiten werden.
Außerdem unterstützen wir Sie darüber hinaus bei Ihrer Suche durch eine gezielte Ansprache von Besitzern von Eigenjagden, die Ihren Kriterien entsprechen.
Während des gesamten Prozesses garantiert Agrarboden Ihnen absolute Verschwiegenheit sowie eine professionelle und zügige Abwicklung.

Was passiert, nachdem eine für mich geeignete Eigenjagd gefunden wurde?

Bevor der Kaufertrag abschließend beim Notar unterzeichnet wird, beraten und vermitteln wir bei der Einigung über den Kauf und der Festlegung sowie Prüfung von Vertragsdetails.

Regionale Ausdehnung

Die regionale Ausrichtung von Agrarboden umfasst ganz Deutschland. Darüber hinaus vermitteln wir auch Eigenjagden im benachbarten Ausland.

Ihr Ansprechpartner für den Kauf einer Eigenjagd

Dirk  Meier Westhoff
Diplom-Kaufmann

  • seit 2006 Geschäftsführer der Agrarboden GmbH & Co. KG
  • Führungspositionen in der Industrie
  • eigene land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre
  • Landwirtsohn und Jäger

Telefon: 02525 9 62 22 90
E-Mail: info©agrarboden.de

Dirk Meier Westhoff

Informationen zu Objektangeboten

Sollten Sie an einer Eigenjagd interessiert sein, bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme. In einem persönlichen Gespräch stellen wir Ihnen gern unsere Angebote dar und nehmen Ihre Wünsche auf, um Sie auch in Zukunft persönlich und passgenau zu informieren.

Eigenjagd

Allgemeine Informationen zum Kauf einer Eigenjagd:

Neben den Fakten wie Erträge aus laufender Bewirtschaftung und Renditeerwartungen aus Bodenwertsteigerungen sowie eine Vermögenssicherung durch die Investition in materielle Güter beschäftigt Investoren, die eine Affinität zur Jagd und zum Naturschutz besitzen, zusätzlich der emotionale Aspekt, sozusagen in seiner Geldanlage zur Jagd zu gehen und Naturschutz zu betreiben.

Zunächst muss man dazu wissen, dass das Bestehen bzw. auch das Entstehen einer Eigenjagd eine Mindestgröße an arrondierter Fläche voraussetzt. Diese beträgt in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen mindestens 75 ha jagdbare Fläche.

Zwei Ausnahmen bestehen in den Bundesländern Bayern und Brandenburg:

  • Bayern: Eigenjagdgröße beträgt 81,755 Hektar
  • Brandenburg: Eigenjagdgröße beträgt 150 ha. Auf einen Antrag hin kann die zuständige untere Jagdbehörde die Entstehung auch kleinerer, bis auf 75 ha reduzierte Eigenjagdbezirke genehmigen, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 LJG Brandenburg vorliegen. Das Gesetz verlangt, dass nicht wesentliche Belange der Hege und Jagd entgegenstehen.

Die Zusammensetzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Form von Ackerland oder Grünland bzw. des Forstes oder Waldes ist theoretisch für die jagdliche Nutzung unerheblich.

Erwirbt man eine Fläche, die die Voraussetzungen einer Eigenjagd erfüllt, aber noch nicht als solche eingetragen ist, so kann eine Eintragung erst dann erfolgen, wenn die Jagdpachtzeit für diese Flächen, die meistens Bestandteil eines Gemeinschaftsjagdbezirks sind, endet oder die derzeitigen Jagdpächter zustimmen. 

Weitere Kaufangebote

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